Die Herstellung von Kunststoffen, die in der späteren Verwendung mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegt ebenso wie die eingesetzten Rohstoffe einer strengen Reglementierung. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass auch der gesamte Herstellprozess bestimmten Kriterien genügen muss (GMP-Bedingungen: Good Manufactoring Practice). Für die Produktion von Kunststofftypen, die speziell diese Anforderungen erfüllen sollen, wurde ein separates Produktionsgebäude umgebaut und eingerichtet.